Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermittlungsagentur Berry Escort
Gegenstand der Vermittlungstätigkeit
Diese Webseite dient ausschließlich als Werbeplattform für Damen und Herren, die Begleit- oder Escortdienste anbieten.
Alle Begleitpersonen sind selbständig tätig und handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Berry High Class Escort agiert ausschließlich als Vermittler zwischen Interessenten und den Begleitpersonen.
Bei einer Buchungsanfrage, die von einer Begleitperson akzeptiert wird, kommt ein direkter Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der betreffenden Begleitung zustande. Es entsteht dadurch keine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und Berry High Class Escort.
Leistungen von Berry High Class Escort
Die Angaben und Bilder zu den Begleitpersonen beruhen auf deren Angaben. Berry High Class Escort übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit.
Die Angebote sind unverbindlich. Berry High Class Escort wird Anfragen an die jeweils gewünschte Begleitperson weiterleiten und die Kommunikation zwischen Kunden und Begleitpersonen vermitteln, auf Preise und Serviceleistungen jedoch keinen Einfluss nehmen.
Kosten und Geldempfangsvollmacht
Für den Kunden entstehen aus der Leistung von Berry High Class Escort keine Kosten.
Soweit Berry High Class Escort auf Wunsch der Begleitperson in Einzelfällen Gelder des Kunden in Empfang nimmt, so beruht dies auf Wunsch und mit Einverständnis der Begleitperson und der von diesen erteilten Geldempfangsvollmacht. Diese Gelder fließen unmittelbar der Begleitperson zu und werden dieser umgehend weitergeleitet, sofern keine interne Verrechnung erfolgt.
Haftungsausschluss
Die jeweilige Begleitperson ist für ihr Handeln vollumfänglich alleine verantwortlich, da sie keinen Weisungen von Berry High Class Escort unterliegt, kann Berry High Class Escort auch keine Haftung für das Handeln der Begleitperson übernehmen.
Copyrights
Sämtliche Angaben und Bildmaterial sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, veröffentlicht und bearbeitet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Begleitpersonen
Leistungen der Begleiter
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Absprachen zwischen Begleitperson und dem jeweiligen Kunden sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbindliche Buchung
Eine Vereinbarung mit dem Kunden kommt erst nach dessen verbindlicher Anfrage und der Annahme durch die Begleitperson zustande. Sofern eine Vorauszahlung vereinbart ist, kommt eine Vereinbarung erst mit fristgerechtem Eingang der Vorauszahlung zustande.
Honorar + Vorauszahlung
Auf der Website angegebenen Honorarvorstellungen stellen nur einen Rahmen für die Entlohnung der gemeinsam zu verbringenden Zeit dar.
Die individuelle Honorarabsprache zwischen Begleitperson und Kunden haben Vorrang.
Das Honorar ist nur eine Entlohnung der gemeinsamen Zeit und dient nicht als Bezahlung für bestimmte Dienstleistungen.
Fahrt- und Reisekosten, insbesondere Taxi-, Bahn- und Flugkosten kommen zu dem Honorar hinzu.
Das vereinbarte Honorar ist, sofern keine Anzahlung erforderlich ist, spätestens bei Beginn des Dates vollständig in bar zu bezahlen.
Bei Buchungen von mehr als 5 Stunden oder Anreisen von mehr als 15 km von München aus, sowie bei Buchungen für Dates nach 23 Uhr werden 30% des vereinbarten Honorars sowie die Fahrt- und Reisekosten als Vorschuss fällig. Erst mit rechtzeitigem Zahlungseingang kommt eine verbindliche Buchung zustande.
Kunde und Begleitperson können vereinbaren, dass Zahlungen über ein neutrales Konto der Berry High Class Escort per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte mit einem Zuschlag von 2,5% des Zahlungsbetrages vorgenommen werden. Die Begleitperson hat dafür Berry High Class Escort Geldempfangsvollmacht erteilt.
Wenn der Kunde sich erheblich absprachewidrig oder respektlos verhält, ist die Begleitperson berechtigt, das Date unverzüglich abzubrechen und das auf die restliche Zeit entfallende Honorar als Schadenersatz zu behalten.
Stornierung der Buchung durch den Kunden
Storniert der Kunde die Buchung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Dates bzw. des hierzu erforderlichen Antritts der Anreise, sind 30% des vereinbarten Honorars samt bereits angefallenen Fahrt- und Reisekosten aus Ausfallentschädigung fällig.
Storniert der Kunde weniger als 48 Stunden vor Beginn des Dates bzw. des hierzu erforderlichen Antritts der Anreise oder erscheint zu dem Date nicht, ist das vereinbarten Honorars samt bereits angefallenen Fahrt- und Reisekosten als Ausfallentschädigung fällig.
Diskretion
Die Begleitperson wird über Daten des Kunden und über ihn erlangte Informationen stillschweigen gegenüber Dritten bewahren, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine Offenbarung erforderlich machen.
Ebenso hat der Kunde über Daten der Begleitperson und über diese erlangte Informationen stillschweigen gegenüber Dritten bewahren, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen eine Offenbarung erforderlich machen.
„Fake & Spaß“ Buchungen
Sollten Buchungen seitens des Kunden nicht ernstgemeint sein, so wird das vereinbarte Honorar samt Fahrt- und Reisekosten als Schadenersatz gerichtlich geltend gemacht und Strafanzeige erstattet.